Steuerstreitverfahren
Was ist der größte Irrtum der meisten Steuerzahler?
Wenn die was von mir wollen, müssen die mir das zuerst beweisen!
Leider stimmt dies nicht, denn wenn die Staatsorgane der Meinung sind, dass es so wäre, dann reicht das zuerst einmal aus. Da diese Meinung auch durch "allgemeine" Umstände (Branche, Lebenstil - siehe Kachelmann) beeinflusst sein kann, werden oftmals Fakten nicht mehr gesucht oder berücksichtigt (siehe Kachelmann).
Deshalb kann es leider auch im Steuerrecht bei "Unschuldigen" zu erheblichen Problemen kommen, gegen die man sich dann wirksam wehren muss. Fälle, wie der von "Kachelmann„ gibt es leider auch im Finanzgerichtsverfahren. Es kommen sogar noch erschwerend drei gewichtige Umstände dazu:
1. Die Richter werden von der gegnerischen Partei (Staat) bezahlt und beurteilt.
2. Es gibt, im Gegensatz zu Zivil-, oder Strafverfahren keine zweite übergeordnete Instanz, denn der Bundesfinanzhof ist eine reine Revisionsinstanz, die nicht darüber entscheidet, ob das vorherige Urteil richtig oder falsch gewesen sein könnt.
3. Ein Großteil der Richter sind ehemalige Finanzbeamte, die manchmal auch noch so denken wie die Steuereintreiber selbst.
Das sollte man bei Zeiten bedenken! Es gibt hier keine Waffengleichheit, deshalb muss man schon besser sein, um trotz dieser Umstände zu gewinnen und sein Recht zu bekommen.
Einige steuerliche Probleme, die wir zur Zufriedenheit unserer Mandanten gelöst haben:
- Gewerbliche oder freiberufliche Nebentätigkeit von Ärzten beim FG Düsseldorf
- Problem der Umsatzsteuerfreiheit bei Ärzten beim FA Moers
- Betriebsaufspaltung bei Ärzten beim FG Düsseldorf
- Umsatzsteuerliche Organschaft bzw. Abgrenzung der Betriebe beim FG Köln
- Zuschätzung bei Geldspielgeräten und Steuerstrafverfahren beim FG Münster
- Nachträgliche Einkünfte und Verjährung beim FG Münster
- Begünstigte Betriebsaufgabe oder Tarifbesteuerung beim FG Düsseldorf
- Persönliche AfA Berechtigung beim FG Köln
- Umsatzsteuerschuld bei Scheingeschäften und Steuerstrafverfahren beim FG Düsseldorf
- Umfang und Höhe der Zuschätzungen und Sozialversicherung bei Schwarzlohnzahlungen und Umfang und Bindung einer TV und Steuerstrafverfahren beim FG Dessau
- Umsatzsteuerschuld bei Scheinrechnungen und Steuerstrafverfahren FG Offenbach
- Gewinnermittlung nach Wechsel Liebhaberei zu betriebliche Tätigkeit und Steuerhinterziehung und Steuerstrafverfahren beim FG Düsseldorf und Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Rückwirkung der Verlängerung der Spekulationsfrist beim FG Köln
- Übertragung 6b Rücklage bei Betriebsaufgabe beim FG Düsseldorf
- Zuschätzung bei geringen formellen Buchführungsmängeln beim FA Düsseldorf
- Gewinnneutrale Umwandlung nach dem UmwStG beim FA Geilenkirchen
- Abzugspflicht von Vergütungen an ausländische Lieferanten 50a EStG beim FG Brandenburg
- Umfang und Höhe der Zuschätzung bei Buchführungsfehlern und Steuerstrafverfahren bei der SteuFA Köln u. FG Köln
- Höhe der Zuschätzung bei ungeklärtem Geldverkehr und Steuerstrafverfahren bei der SteuFA Aachen u. FG Köln
- Höhe der Zuschätzung bei fehlenden Grundaufzeichnungen und Steuerstrafverfahren beim FG Düsseldorf
- Mitwirkung bei Steuerhinterziehung eines Angehörigen bei der StraBu München
- Höhe der Zuschätzung und Strafverfahren bei der SteuFA Düsseldorf u. FG Düsseldorf
- Zuschätzung und Schwarzlohnzahlungen und Sozialversicherung, Liebhaberei und Steuerstrafverfahren bei der SteuFA Köln u. FG Köln
- Scheinunternehmer und Schwarzarbeit einschl. Strafverfahren beim FG Köln
- Liebhaberei bei Handel mit Luxusfahrzeugen beim FG Düsseldorf
- Ermittlung Abfindungsguthaben Gewerbebetrieb beim LG Bonn
- Ermittlung Abfindungsguthaben Freiberufler
- ca. 100 wirksame Selbstanzeigen bundesweit
- Auswirkung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei Landwirten beim FG Köln und BFH in München
- Steuerabzug bei Handel mit Software ins Ausland FG Berlin Brandenburg
- Gewerblicher Grundstückshandel bei Immobilienmakler Finanzgericht Köln
„Die Einkommensteuer hat mehr Menschen
zu Lügnern gemacht als der Teufel.”
Wiliam Rogers